Seit dem 1. Januar 2012 gilt der GAV Personalverleih für einen Grossteil der Temporärangestellten in der Schweiz und mit ihm die Lohn- und Arbeitszeitbestimmungen sämtlicher allgemeinverbindlich erklärter und einiger nicht-allgemeinverbindlich erklärter Gesamtarbeitsverträge (GAV). Die GAV-Datenbank tempdata umfasst alle relevanten Eckdaten der für Temporärangstellten in den jeweiligen Branchen geltenden Bestimmungen. Sie bietet so auf Fragen zu den jeweils geltenden Bestimmungen rasche und konkrete Antworten und ermöglicht Ihnen:
Des Weiteren stehen weiterführende Dokumente zum Download und weitere nützliche Links zur Verfügung.
Es handelt sich also um Informationen zu Löhnen und Angaben, welche auf keinen Fall unterschritten werden dürfen. Sollte dies aber der Fall sein, dann empfehlen wir Ihnen, sich mit der Schweizerische Paritätische Berufskommission Personalverleih (SPKP) in Verbindung zu setzen.
Hinweise GAV Personalverleih
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